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   VGH Bayern, 24.09.2019 - 9 ZB 19.33280   

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https://dejure.org/2019,38015
VGH Bayern, 24.09.2019 - 9 ZB 19.33280 (https://dejure.org/2019,38015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.09.2019 - 9 ZB 19.33280 (https://dejure.org/2019,38015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. September 2019 - 9 ZB 19.33280 (https://dejure.org/2019,38015)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Asyl, Türkei: Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • rewis.io

    Asyl, Türkei: Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.07.2001 - 1 B 118.01

    D (A), Verfahrensrecht, Flüchtlingsfrauen, Vergewaltigung, Traumatisierte

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2019 - 9 ZB 19.33280
    Die Tatsacheninstanzen haben in eigener Verantwortung festzustellen, ob der Asylbewerber und etwa gehörte Zeugen glaubwürdig und ihre Darlegungen glaubhaft sind (vgl. BVerwG, B.v. 18.7.2001 - 1 B 118.01 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 22.02.2005 - 1 B 10.05

    Anforderungen an die Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2019 - 9 ZB 19.33280
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass es ausschließlich Sache des Tatrichters ist, sich selbst die nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO notwendige Überzeugungsgewissheit von der Wahrheit des Parteivortrags zu verschaffen (vgl. BVerwG, B.v. 22.2.2005 - 1 B 10.05 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 12.3.2019 - 9 ZB 17.30411 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.03.2019 - 9 ZB 17.30411

    Keine Berufungszulassung mangels grundsätzlicher Bedeutung oder Divergenz -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2019 - 9 ZB 19.33280
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass es ausschließlich Sache des Tatrichters ist, sich selbst die nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO notwendige Überzeugungsgewissheit von der Wahrheit des Parteivortrags zu verschaffen (vgl. BVerwG, B.v. 22.2.2005 - 1 B 10.05 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 12.3.2019 - 9 ZB 17.30411 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.04.2019 - 9 ZB 19.30847

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen fehlender Existenzsicherung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2019 - 9 ZB 19.33280
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2019 - 9 ZB 19.30847 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 9 ZB 18.32680

    Asyl, Sierra Leone: Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2019 - 9 ZB 19.33280
    Dies ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 9 ZB 18.32680 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 25.06.2019 - 9 ZB 19.32029

    Erfolglose Zulassung der Berufung wegen Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2019 - 9 ZB 19.33280
    Ohne weitere Erläuterung durch den Kläger ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass das Verwaltungsgericht bei den von ihm angeführten, gegen eine Verfolgungsgefahr sprechenden Gründen zu einer anderen Einschätzung gelangt wäre, wenn es dem Umstand, dass der Kläger keine Nachweise aus den beiden genannten Datensystemen für seine Verfolgung vorlegte, keine Bedeutung beigemessen hätte (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 9 ZB 19.32029 - juris Rn. 3).
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